Rechtsgebiete:
Vertrags-, Arbeits- und Zivilrecht

Arbeitsrecht:
Wir beraten und vertreten Sie fachlich fundiert und umfassend zu Ihrem Arbeitsvertrag, Lohn-, Gehalts- und Abfindungszahlungen sowie zum Thema Kündigung und Kündigungsschutzklage. Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, bekannt als Hartz IV), Sperrzeiten und sozialversicherungsrechtliche Folgen werden selbstverständlich berücksichtigt. Fragen zum Tarifvertrag, zum Betriebsrat bis hin zur Formulierung von Arbeitszeugnissen werden bearbeitet und geklärt.
Zivilrecht:
Bei Streitigkeiten mit Handwerkern (z. B. Renovierung oder Baumaßnahmen am Haus), über Kaufgegenstände (z. B. Schaden, Lieferungsprobleme) und Konflikten zwischen Mietern und Vermietern (z. B. Nebenkostenabrechnung, Räumung) beraten und vertreten wir Sie. Auch erarbeiten wir Lösungen zu Erbrechtsfragen und Unternehmensfragen.
Vertragsrecht:
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit versiertem Rechtsrat und gestalten Ihre Verträge von der maßgefertigten Neufassung bis hin zur Aktualisierung der vorhandenen Verträge. Dabei bieten wir detaillierte Kenntnisse verschiedenster Branchen. Wir verstehen die wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge. Dadurch entwickeln wir für Sie pragmatische und kreative Lösungen in einem rechtssicheren Rahmen.